Sie wollen für Ihre Gemeinde das Beste?
Aber die Lage der Dinge wird eigentlich für alle Beteiligten immer komplizierter. Örtliche Interessen müssen analysiert, gegeneinander abgewogen und u. a. auch planungsrechtlich unter einen Hut gebracht werden. Erst dann kann ein für Alle tragfähiges und nachhaltiges städtebauliches Konzept entstehen.
Ziel muss es deshalb auch sein, bereits bei der Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes die evtl. unterschiedlich betroffenen Interessen und Belange in Einklang zu bringen. Denn nur eine Planung, die umsichtig und auf einer stabilen Rechtsgrundlage in das Verfahren gebracht wird, kann dann auch Wirklichkeit werden.
Dabei wollen wir helfen!